Richtlinie für „Lebens- und Sozialberatung“ des Sozialreferates der Stadtgemeinde Sankt Valentin
Zur besseren Lesbarkeit von Personenbezeichnungen und personenbezogenen Wörtern wird die männliche Form genutzt. Diese Begriffe gelten für alle Geschlechter.
Das Sozialreferat der Stadtgemeinde Sankt Valentin bietet kostenlose Lebens- und Sozialberatung für verschiedene Problem-, Konflikt- und Lebenssituationen (z.B. bei veränderten Lebensbedingungen, nach Schicksalsschlägen, bei Erziehungsfragen, Belastung am Arbeitsplatz, z.B. Mobbing, Burnout etc., Familienproblemen, Lebensdruck und Depressionen etc.) durch einen Dipl. Lebens- und Sozialberater an.
Qualifikation des Beraters
- Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen für das reglementierte Gewerbe der Lebens- und Sozialberatung (Lebens- und Sozialberatungs-Verordnung) gemäß II Nr. 140/2003
Allgemeine Voraussetzungen
- Berechtigt für die Inanspruchnahme der Lebens- und Sozialberatung sind Personen, die ihren ordentlichen Wohnsitz im Gemeindegebiet der Stadtgemeinde Sankt Valentin haben.
- Die Beratungen sind anonym, vertraulich und
- Pro Person werden monatlich 2 Einheiten à 50 Minuten gewährt.
- Bei dringender Notwendigkeit eines weiteren Beratungstermins ist eine vorherige Rücksprache des Lebens- und Sozialberaters mit der Sozialabteilung
Ablauf
- Die kostenlosen, vertraulichen und anonymen Beratungen können bei der monatlichen Sprechstunde - jeden Dienstag im Monat zwischen 17 und 19 Uhr in Anspruch genommen bzw. telefonisch vereinbart werden.
- Die Beratungsgespräche werden im Amtsnebengebäude der Stadtgemeinde, Hauptplatz 6, Office 2, oder in Absprache mit der Stadtgemeinde in anderen dafür geeigneten Räumlichkeiten abgehalten.
Inkrafttreten
Diese Richtlinie tritt mit Beschlussfassung im Gemeinderat und dem Angebot über die Lebens- und Sozialberatung in Kraft.