Schulstraße wird zur Schulstraße
Seit November gilt in der Schulstraße zwischen der IMS Langenhart und der Volksschule und Allgemeinen Sonderschule Langenhart die STVO Schulstraße.
Schulstraße StVO §76d (Download)
Anlage A
Unter „ausgenommene Berechtige“ sind folgende Personen im direkten Zusammenhang mit dem Schulbetrieb zu verstehen:
-Lehrpersonal
-sonstiges Schulpersonal
-Bedienstete der Stadtgemeinde St. Valentin in Ausübung von Tätigkeiten für den laufenden Schul- oder Gemeindebetrieb
-Eltern bzw. Angehörige von SchülerInnen mit Beeinträchtigungen (v.a. ASO)
-Eltern bzw. Angehörige von SchülerInnen im ausdrücklichen Krankheitsfall
-Liefer- und Zustelldienste im Zusammenhang mit dem Schulbetrieb
-Vortragende, externes Lehrpersonal odgl.
-Klein- und Reisebusse im Zusammenhang mit Schulveranstaltungen (zB Exkursionen, Sommer- oder Wintersportwochen) oder Fahrten im Rahmen schulpädagogischer Veranstaltungen
-Presse bzw. Fotografen
-Personen der Schulbehörde oder anderen
-Besucher mit Terminen (zB Lehrer-Eltern-Gespräche)
-Besucher mit ausdrücklicher Erlaubnis der Schuldirektionen
-Personen in Verrichtung von Tätigkeiten für die Naturfreunde St. Valentin oder dem Volleyballverein St. Valentin
-Sonstige Berechtige im direkten Zusammenhang mit dem Schulbetrieb
Nicht zum Kreise der Berechtigten zählen ausdrücklich privaten Bring- und Abholdienste durch Eltern- oder Familienteile (sog. „Eltern-Taxis“)