Interessentenbeitrag
Der NÖ Landtag hat am 01. Juli 2010 das NÖ Tourismusgesetz 2010 beschlossen, welches mit 01. Jänner 2011 in Kraft getreten ist.
Der Interessentenbeitrag ist nunmehr neu als gemeinschaftliche Abgabe (zwischen Ländern und Gemeinden geteilt) konzipiert. Der neu gestaltete Interessentenbeitrag ist somit ab 01. Jänner 2011 verpflichtet unmittelbar aufgrund des NÖ Tourismusgesetzes 2010 einzuheben und wird nach Vorlage der Abgabenerklärung mittels Bescheid vorgeschrieben.
Die Berechnungsgrundlage ist die Summe der im zweit vorangegangenen Jahr erzielten steuerbaren Umsätze gem. § 1 Abs. 1 Z 1 Umsatzsteuergesetz 1994.