Anmeldung einer Veranstaltung
nach dem NÖ Veranstaltungsgesetz § 4 Abs. 1
Die Anmeldung hat bei der Stadtgemeinde des Veranstaltungsortes mindestens vier Wochen vor der Veranstaltung zu erfolgen und der Veranstalter muss das 18. Lebensjahr bereits erreicht haben.
Bitte verwenden Sie zur Anmeldung das von der Stadtgemeinde St. Valentin zur Verfügung gestellte Formular
und kommen Sie damit und mit Ihren Eintrittskarten in unser Bürgerservice zur Anmeldung der Veranstaltung.
Für die Anmeldung einer Veranstaltung muss der Veranstalter außerdem folgende Konzepte vorlegen:
- Sicherheitstechnisches Konzept
Fluchtwege
Sicherheitsbeleuchtung
Absicherung des Geländes
Statik (falls Zelte vorhanden)
Ordnerdienst
Überwachung der Veranstaltung
- brandschutztechnisches Konzept
Brandschutzwache
Löschmittel
Standort der Feuerwehr
Ausrüstung der Brandwache
Materialien von Dekorationsstoffen
Ersatzmaßnahmen, wenn diese nicht entsprechen
- rettungstechnisches Konzept
Ablauf des Rettungseinsatzes
Standort der Rettung
Anzahl der Sanitäter
Anzahl der Rettungskraftfahrzeuge
Erreichbarkeit des Rettungsdienstes
Einvernehmen mit dem örtlichen Rettungsdienst
- verkehrstechnisches Konzept
Zufahrt zum Gelände
Parkplatz mit Ordnerdienst
Verkehrsbeschreibung oder Sperren
Zufahrt für Einsatzkräfte
Beschilderung der Zufahrt
Konzept zur Vermeidung sanitärer Missstände
genügen Sanitäranlagen (WC, Klowagen, ...)
Über die erfolgte Anmeldung wird dem Veranstalter eine Bescheinigung ausgestellt.
Die Gemeinde leitet die Anmeldung auch an die örtliche Polizei weiter und bestellt die Brandsicherheitswache falls erforderlich.
Informationen über die Vergebührung einer Veranstaltungsanmeldung erhalten Sie in unserem Bürgerservice.
Gem § 5 NÖ Abs.8 Veranstaltungsgesetz dürfen Veranstaltungen nur in Betriebsstätten und gegebenenfalls unter Verwendung einer Betriebseinrichtung durchgeführt werden, wie von der Behörde unter Bedachtnahme auf die gesundheits-, bau- und sicherheitspolizeilichen, sowie betriebstechnischen Erfordernisse zur Durchführung derartiger Veranstaltungen bewilligt wurden.
Bewilligung der Veranstaltungsbetriebsstätte
Informationen zur Bewilligung einer Veranstaltungsbetriebsstätte, erhalten Sie unter
Infos zur Veranstaltungsbetriebsstättengenehmigung.pdf
Fragen zum Ansuchen um die Bewilligung der Veranstaltungsbetriebsstätte erhalten Sie im Bürgerservice unter 07435/505-2330.
Um ein ordnungsgemäßes Genehmigungsverfahren durchführen zu können, werden Sie ersucht, den Antrag auf Genehmigung einer Betriebstätte zeitgerecht (ca. 3 Monate vor der Veranstaltung) einzubringen.
Für die Genehmigung sind zuständig:
- im Hinblick auf die örtlichen Gesundheits-, Bau- und Feuerpolizei sowie die örtliche Sicherheitspolizei, die Gemeinde
- in betriebstechnischer Hinsicht, soweit es sich um ortsfeste, nicht mit besonderen technischen Einrichtungen ausgestattete Betriebsstätten oder Betriebseinrichtungen handelt, die Gemeinde
- im Übrigen die Landesregierung
Gesetzliche Grundlage:
Den genauen Wortlaut des Gesetzestextes finden Sie unter www.ris.bka.gv.at/lr-niederoesterreich unter dem Titel "NÖ Veranstaltungsgesetz".
Veranstaltungsabbruch:
Wenn eine Veranstaltung ohne Bewilligung, ohne Anmeldung, trotz Untersagung oder trotz eines Verbotes nach § 2 NÖ Veranstaltungsgesetz abgehalten wird, hat die Gemeinde den Auftrag zu erteilen, die Veranstaltung sofort zu beenden.
Allen Veranstaltern wird daher empfohlen, rechtzeitig das Einvernehmen mit der Gemeinde herzustellen.
AKM und Lustbarkeitsabgabe
Bitte vergessen Sie nicht, die AKM anzumelden.
Informationen zur Lustbarkeitsabgabe erhalten Sie in der Finanzabteilung unter 07435/505-2630
Für allgemeine Fragen zur Veranstaltungsanmeldung erreichen Sie das Bürgerservice unter 07435/505-0