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Plakatierverordnung der Stadtgemeinde

 

Bitte beachten Sie die Plakatierverordnung der Stadtgemeinde Sankt Valentin!

Richtlinien

für das Plakatiersystem in der Stadtgemeinde Sankt Valentin
beschlossen in der Gemeinderatssitzung am 22.11.2007 und 18.06.2009

Grundlage dieser Richtlinien ist
das NÖ Gebrauchsabgabegesetz (LGBl.3700-5)

 

1

Die freie Anbringung von Werbeanlagen (Plakaten und Transparente) auf öffentlichen Gebäuden und Grundstücken ist untersagt. Für die Ankündigung von Veranstaltungen steht das Plakatiersystem der Stadtgemeinde für Werbeanlagen zur Verfügung, damit soll ein geordnetes Plakatieren im Ortsgebiet von Sankt Valentin gewährleistet und widerrechtliches plakatieren vermieden werden.

Die Anbringung der Plakate erfolgt ausschließlich durch die Stadtverwaltung.

Die Inhalte der Plakate dürfen nicht menschenverachtend, sexistisch oder rassistisch sein. Auf öffentlichen Flächen frei aufgestellte Plakatständer werden ohne Verständigung des Aufstellers sofort und kostenpflichtig entfernt.

 

Keiner Bewilligung bedarf die Anbringung von Wahlplakaten auf A-Ständern während der Zeit von 8 Wochen vor bis 1 Woche nach dem Termin von allgemeinen Wahlen.

2 Veranstaltungen in St. Valentin (auch von Firmen) haben absolute Priorität.Es gelten folgende Zusagen:Bei vereinzelten Veranstaltungen durch Vereine und Gewerbetreibenden

 

  • Garantierte Aushangzeit von 2 Wochen bei rechtzeitiger Abgabe der Plakate
Bei regelmäßigen Veranstaltungen durch Vereine und Gewerbetreibenden -

   Pro Veranstaltung max. 15 Plakate mit einer garantierten Aushangzeit von einer Woche

3 Für Veranstalter und Veranstaltungen außerhalb von St. Valentin: Es gelten folgende Zusagen:

      Nur bei Nichtauslastung der vorhandenen Plakatflächen

      Garantierte Aushangzeit von 1 Woche

4 Gebühren und Kostenersatz:St. Valentiner Verein - pro plakatiertem Plakat Euro 0,50,--

     St. Valentiner Firmen – pro plakatiertem Plakat Euro 3,--
     bis 100 Plakate jährlich (Kalenderjahr) - ab dem 101. Plakat EUR 6,--

     Auswärtige Vereine – pro plakatiertem Plakat Euro 1,50
     bis zu einer max. Größe von A3 und Euro 3,--, wenn größer als A 3

     Es werden die Plakate nur ausgehängt, wenn die Plakatgebühr im Voraus entrichtet wurd.

     Bereits bei der Annahme bzw. der Reservierung wird die garantierte Stückzahl vereinbart

     In Ausnahmefällen kann die Plakatgebühr mittels Zahlschein zur Einzahlung gebracht werden

5 Abgabe der Plakate: Die Plakate sind spätestens eine Woche vor Beginn des Aushanges abzugeben, um den zugesagten Aushangtermin einhalten zu können.
6 Einteilung der Plakatstellen: Die Einteilung der Plakatflächen obliegt ausschließlich der Stadtverwaltung.Je nach Datum der einzelnen Veranstaltungen wird die Reihenfolge des Aushanges festgelegt und aufgeteilt.
7 Veranstaltungsänderungen: An bereits ausgehängten Plakaten werden ausschließlich von der Stadtverwaltung Änderungsstreifen angebracht. Das Anbringen von Aufklebern auf den Schutzfolien der Plakatständer ist untersagt, diese werden kostenpflichtig entfernt.
8 Selbstbelegung:Eine Eigenplakatierung durch Vereine und Firmen auf den Werbeflächen der Stadtgemeinde ist nicht erlaubt. Selbst angebrachte Plakate werden kostenpflichtig entfernt.
9 Politische Parteien: Für politische Plakate und für Wahlwerbung steht das Plakatierungssystem nicht zur Verfügung.
10 Gemeinnützige Veranstaltungen:Für gemeinnützige Veranstaltungen bzw. Veranstaltungen im Interesse der Öffentlichkeit steht das Plakatierungssystem kostenlos zur Verfügung. Es wird der Aushang von 10 Plakaten im Format A1 garantiert, eine größere Anzahl nur bei Nichtauslastung der Plakatflächen.
11 Dauerveranstaltungen:Bei Veranstaltungen, die über einen längeren Zeitraum stattfinden (z. B. Ausstellungen), ist eine Verlängerung der Aushangzeit auf die Dauer der Veranstaltung, nach Maßgabe der Nichtauslastung der Plakatflächen, möglich. Die Entscheidung darüber obliegt der Stadtverwaltung.
12 Allgemeine Bestimmungen:Die administrative Abwicklung, Auslegung und Einhaltung aller in dieser Richtlinie enthaltenen Bestimmungen obliegt der Stadtverwaltung, insbesondere können nach Maßgabe der Auslastung der Werbeflächen die Aushangzeiten verlängert oder gekürzt werden. Bei Unklarheiten bei der Auslegung der Richtlinien bzw. im Bedarfsfall entscheidet der Bürgermeister.

Mit dieser Richtlinie soll ein geordnetes Plakatieren in der Stadtgemeinde St. Valentin gewährleistet werden.

Diese Änderung der Richtlinien tritt mit Beschluss des Gemeinderates am 18.06.09 in Kraft.

 

 

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