Sankt Valentin online

 

Bestattung von Haustieren

Verendete oder getötete Heimtiere dürfen gemäß LGBl 6440/1-17 auch auf eigenem Grund und Boden (ohne Gewichtsbeschränkung) vergraben werden, wenn eine für Mensch und Tier unschädliche Beseitigung gewährleistet ist, nicht seuchenerkrankt oder seuchenverdächtig ist.

Alternativ ist auch eine Ablieferung an ein Tierkrematorium oder einen Tierfriedhof zulässig.

Tierkörperbeseitung

Beim Altstoffsammelzentrum Sankt Valentin (bei der Kläranlage, Bachstraße) stehen täglich von 7 bis 20 Uhr Sammelbehälter für tote Tierkörper zur Verfügung.

Was wird übernommen ?

- tote Heimtiere (Hund, Katze, Vogel, Kanninchen, Hamster)
- verunfallte, tote Wildtiere
- tierische Abfälle aus Haushalten (ohne Verpackung)

Was wird nicht übernommen ?

- Tiere mit mehr als 35 kg
- Nutztiere
- Schlachtabfälle
- Tiere aus Zucht-/Mastbetrieb
- Wildaufbruch
- Plastiksäcke
- Kartons
- seuchenverdächtige Tiere
- jede Art von gewerblichen Abfällen

Wer darf anliefern ?

- private Haushalte
- Straßenmeistereien
- Tierärzte

Wer darf nicht anliefern ?

- Gewerbebetriebe
- Firmen
- direkter Vermarkter
- landwirtschaftliche Betriebe
- Jäger

Als Tierkörperbeseitigungsanlage für NÖ ist die Fa. SARIA Bioindustries GmbH, Bildereiche 3, 3430 Tulln, Tel.Nr. 02274/64271-0 zugelasssen.

 

Bürgerservice
der Stadtgemeinde Sankt Valentin

 

 

Stadtgemeinde Sankt Valentin, 4300 Sankt Valentin, Hauptplatz 7
E-Mail: rathaus@st-valentin.at  Homepage: www.st-valentin.at
Telefon: +43 7435 / 505-0 Telefonverzeichnis
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