Straßengrundfremdbenützung
Für Arbeiten auf oder neben Gemeindestraßen (Aufgrabung, Gerüste, Aufstellung von Bauschuttcontainer, Silos etc), geregelt nach StVO § 90, ist rechtzeitig eine entsprechende Genehmigung seitens der Stadtgemeinde St. Valentin notwendig. Hierzu bitten wir Sie um rechtzeitige Kontaktaufnahme mit unseren zuständigen Mitarbeitern der Bauabteilung unter DW 2570 (Renate Schmid). Entlang von Bundes- oder Landesstraßen zeichnet sich für die Erteilung einer Genehmigung der §90-Bewilligung die Straßenmeisterei Haag, Tel. 07434/42 224, verantwortlich.
Bescheidmäßig vorgeschriebene Verkehrszeichen können während der Bauarbeiten (nur innerhalb des Gemeindegebietes) kostenfrei im Wirtschaftshof entliehen werden.
Leitungseinbauten
Auskünfte über die Lage von gemeindeeigenen Leitungseinbauten (Kanal, Wasser, Straßenbeleuchtung) erteilt Ihnen gerne die Bauabteilung oder der Wirtschaftshof. Für die Durchführung der Arbeiten ist vorab eine rechtzeitige Bewilligung nach StVO §90 zwingend erforderlich (siehe oben).
Für sämtliche andere Leitungseinbauten (Strom, Gas, Post, Multimediakabel, LWL etc) bitten wir Sie, sich mit den jeweiligen privaten Einbautenträger (zB EVN Amstetten, A1-Telekom, LIWEST) in Verbindung zu setzen, da wir hierzu keine Auskünfte erteilen dürfen.